Nachdem die Firma Jobst nach einem Ein-Sterne-Eintrag meinerseits nicht die Größe hatte (darf man so etwas überhaupt schreiben?, man muss
Nachdem die Firma Jobst nach einem Ein-Sterne-Eintrag meinerseits nicht die Größe hatte (darf man so etwas überhaupt schreiben?, man muss wohl schreiben: Möglichkeit hatte...), sich mit mir in Verbindung zu setzen und eine Lösung meiner Probleme zu finden, wurde ich durch ein Schreiben eines von der Firma beauftragten Anwaltes dazu genötigt, meine 1-Sterne-Rezension zu löschen. Ich solle eine Unterlassungsklage unterschreiben usf. Es ist also offensichtlich nur noch möglich, Positivrezensionen zu veröffentlichen, eine Negativrezension, die ich unbedingt abgeben musste, weil nur schlecht gearbeitet worden war (darf man das schreiben?), wird anwältlich verfolgt. Ich wurde aufgefordert, meine Rezension zu löschen, ansonsten hätte eine Nichtlöschung rechtliche Konsequenzen, so ein Anwalt der Firma.
Da nun erneut, nach dem Einbau einer ABUS-Alarmanlage Probleme auftreten, ist es mir nicht möglich, mein Maul zu halten und sage erneut:
Meiden Sie es, lieber potentieller Neukunde, diese Firma zu beauftragen.
Sie werden es schwer bereuen, aber ich darf ja nicht schreiben, was genau.
Für detaillierte Informationen stehe ich gerne unter folgender Adresse zur Verfügung:
[email protected]
MfG, G. H.