Elektroarbeiten: Was dürfen Sie selbst machen?

Elektroarbeiten in Eigenregie – für einen „echten Hobby-Handwerker“ eine Selbstverständlichkeit. Aber Vorsicht ist gleich in dreifacher Hinsicht geboten, denn Elektroarbeiten sind nicht nur gefährlich. Es können Schäden entstehen und dann haben Sie auch juristisch ernsthafte Folgen zu befürchten. Selbst die eigenen Elektroarbeiten vom Fachmann begutachten zu lassen, ist juristisch nicht wasserdicht. Unser 11880.com-Elektriker-Ratgeber sagt Ihnen, welche Elektroarbeiten Sie selbst machen können und welche Sie lieber dem Profi überlassen sollten.

Inhaltsverzeichnis

§ 13 Niederspannungs-Anschlussverordnung

So viel gleich einmal vorweg: Eigentlich dürfen Sie gar keine Elektroarbeiten selbst machen, so sagt es die Niederspannungsanschlussverordnung. Arbeiten an der Elektrik sind also grundsätzlich für nicht qualifizierte und selbst ernannte Handwerker verboten. Davon sind selbst vermeintlich einfache Arbeiten wie der Wechsel von Steckdosen oder Lichtschaltern betroffen. Das bedeutet, dass laut Verordnung nur der Netzbetreiber oder ein von ihm autorisiertes und eingetragenes Installationsunternehmen berechtigt ist, Elektroarbeiten durchzuführen.

  • Was kann ich selber machen? Am besten nichts.
  • Was muss ich vom Elektriker machen lassen? Am besten alles.

 

Elektroarbeiten umfassen in der Regel Elektroinstallationen, Reparaturen und Wartungen von elektrischen Anlagen und Geräten. Der Zweck dieser Regelung ist es, die Sicherheit von Personen und Eigentum zu gewährleisten, indem die Durchführung von Elektroarbeiten nur von qualifizierten und erfahrenen Fachleuten durchgeführt wird. Es ist wichtig, dass Elektroarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden, um Unfälle und Schäden zu vermeiden.

Elektroarbeiten

Handel und Hersteller sichern sich ab

Aber wie kann das sein, wenn man doch eigentlich sämtliche Teile für Elektroarbeiten sozusagen „frei“ im Baumarkt oder Fachhandel kaufen kann? So wird es einem ja ganz leicht gemacht, sich sozusagen schon beinahe illegal die Teile im Baumarkt zu kaufen, um sich dann selbst am Lichtschalter oder an der Steckdose zu versuchen. Illegal ist der Kauf solcher Teile freilich nicht, aber die Ausführung der Elektroarbeiten eigentlich schon. Und auch die Hersteller und Vertreiber wissen, dass Sie als Unqualifizierter nicht Elektroarbeiten selbst machen dürfen. Sie sichern sich durch entsprechende Warnhinweise ab und sind damit auf der sicheren Seite.

Juristische Folgen bei Schäden

Sie dagegen als Verursacher haben die volle juristische Tragweite für einen Schwelbrand oder wenn andere Personen zu Schaden kommen. Haben Sie nämlich die Elektroarbeiten selbst durchgeführt und können als Quelle des Schadens ermittelt werden, haben Sie nicht nur die Schuld und die juristische Verantwortung zu tragen. Auch Ihre Versicherung wird dann – falls Sie den Schaden zu verantworten haben – kaum an Ihrer Seite stehen, weil Sie unzulässige Arbeiten durchgeführt haben. Daher lieber gleich den qualifizierten Fachmann vom Elektrobetrieb die Elektroarbeiten machen lassen.

Dazu wird jeder einigermaßen begabte Hobby-Handwerker mit müdem Lächeln sagen, dass man doch wohl mal einen Lichtschalter oder eine Steckdose auswechseln dürfte, gerade wenn der Bedarf an solch kleinen Elektroarbeiten unübersehbar sei. Klar ist: Natürlich können viele einigermaßen handwerklich Begabte solche kleinen Elektroarbeiten selber machen. Wichtig sind dabei eben die Hauptgefahrenquellen: menschliche Fehler, die daraus resultierenden Gefahren und die dadurch wiederum folgenden juristischen Konsequenzen.

Elektroarbeiten-im-eigenen-Haus

Die 9 Hauptrisiken – darum Elektroarbeiten nicht selber machen:

Fehler bei der Ausführung von Elektroarbeiten können schwerwiegende Folgen haben, einschließlich: 

  • Kurzschlüssen
  • Stromschlägen
  • Überspannung
  • Kabelbrand
  • Schwelbrand
  • Wohnungsbrand
  • Verletzungen
  • Tod 
  • Juristische Folgen

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Bei Elektroarbeiten Vermieter informieren

Übrigens: Was Sie ebenfalls wissen sollten und wovon ein Elektriker bei seinem Besuch ausgehen wird: Sie müssen Elektroarbeiten mit Ihrem Vermieter absprechen. Ist im Badezimmer z. B. gar keine Steckdose vorhanden, ist dies noch ein Mangel, den der Vermieter unter Umständen selbst zu beseitigen hat. Geht es um andere Elektroarbeiten, die eher dem Gusto des Mieters zuzuschreiben sind, muss der Mieter mit dem Vermieter Rücksprache bezüglich der Elektroarbeiten halten. Das gilt zum Beispiel auch beim Auswechseln von Lichtschalter- oder Steckdosenabdeckungen.

Unser Tipp: Behalten Sie die ungewünschten Modelle am besten und bringen Sie beim späteren Auszug alles wieder in den Ausgangszustand zurück – dann aber natürlich auch nur wieder durch einen fachkundigen Elektriker.

Darum den Elektriker die Elektroarbeiten machen lassen

Diese Folgen können Sie sich allesamt ersparen, indem Sie einfach einen Fachmann die Elektroarbeiten machen lassen. Er hat eine mehrjährige Ausbildung genossen und kennt alle Tücken und versteckten Gefahren rund um Elektroarbeiten. Wissen Sie zum Beispiel, was Installationszonen sind und wo sie liegen? Sind Sie mit den Begriffen Wechselschaltung oder VDE Normen vertraut? Bevor Sie jetzt mit dem Nachlesen all dieser Begriffe beginnen – was hier in unserem Ratgeber möglich ist –, bedenken Sie immer wieder: Elektroarbeiten selbst machen ist so oder so nicht erlaubt, daher können Sie sich die Zeit und die Risiken sparen und einen Elektriker in Ihrer Nähe beauftragen.

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